Allgemeine Geschäftsbedingungen Holzfellas Home

1. Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern des „Holzfellas Home“ (Betreiber: Ziegler Logistik GmbH, Geschäftsführer: Stefan Ziegler), Industriestraße 8, 95676 Wiesau, zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Holzfellas Home in Textform, wobei § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

(1) Vertragspartner sind Holzfellas Home (Betreiber: Ziegler Logistik GmbH, Geschäftsführer: Stefan Ziegler) und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Holzfellas Home zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

(2) Alle Ansprüche gegen Holzfellas Home verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Holzfellas Home beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Holzfellas Home ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise gemäß der Preisliste des Holzfellas Home zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Holzfellas Home beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Holzfellas Home verauslagt werden.

(3) Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Ausgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

(4) Holzfellas Home kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der sonstigen Leistung des Holzfellas Home oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Holzfellas Home angemessen erhöht.

(5) Rechnungen des Holzfellas Home sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

(6) Holzfellas Home ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

(7) In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Holzfellas Home berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne Ziffer 3. (6) oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

(8) Holzfellas Home ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

(9) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Holzfellas Home aufrechnen oder verrechnen.

(10) Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Holzfellas Home geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, oder wenn Holzfellas Home der Stornierung ausdrücklich zustimmt.

Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • Stornierungen, die mindestens 7 Tage vor dem geplanten Anreisetag eingehen: kostenlos
  • Stornierungen, die 3-6 Tage vor dem geplanten Anreisetag eingehen: 50 % des Gesamtpreises
  • Stornierungen, die bis 3 Tage vor dem geplanten Anreisetag eingehen: 80 % des Gesamtpreises

Stornierungen müssen in Textform erfolgen und können an die E-Mail-Adresse info@holzfellas.de gerichtet werden.

(2) Sofern zwischen Holzfellas Home und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Holzfellas Home auszulösen.

(3) Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt Holzfellas Home einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält Holzfellas Home den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Holzfellas Home hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann Holzfellas Home den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Rücktritt des Holzfellas Home

(1) Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Holzfellas Home in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Holzfellas Home mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

(2) Wird eine gemäß Ziffer 3. (6) und/oder 3. (7) vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Holzfellas Home gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Holzfellas Home ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(3) Ferner ist Holzfellas Home berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Holzfellas Home nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei z.B. die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • Holzfellas Home begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Holzfellas in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Holzfellas Home zuzurechnen ist;
  • Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • Ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1. (2) vorliegt

(4) Der berechtigte Rücktritt des Holzfellas Home begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Holzfellas Home spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Holzfellas Home aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Holzfellas Home kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. Haftung des Holzfellas Home

(1) Das Holzfellas Home haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Holzfellas Home beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Holzfellas Home beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Holzfellas Home steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Holzfellas Home auftreten, wird Holzfellas Home bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Für eingebrachte Sachen haftet das Holzfellas Home dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Holzfellas Home empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Ohne Aufbewahrungsvereinbarung ist das Haftungsrisiko des Holzfellas Home auf maximal 3.500 Euro begrenzt. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Holzfellas Home Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Holzfellas Home gelten vorstehende Nummer (1) Sätze 2 bis 4 entsprechend.

(3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Holzfellas Home nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.(1), Sätze 1 bis 4.

8. WLAN-Verfügbarkeit:

Im Holzfellas Home ist grundsätzlich ein WLAN-System verfügbar. Es gelten die Nutzungsbedingungen des WLAN-Hotspots. Sollte im Falle einer technischen Störung kein Internetzugang möglich sein, werden Schadensersatzforderungen gegen Holzfellas Home ausdrücklich ausgeschlossen. Auch eine Minderung des Zimmerpreises aus diesem Grund ist nicht möglich, da es sich um eine freiwillige Service-Leistung von Holzfellas Home handelt.

9. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Holzfellas Home.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Holzfellas Home. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Holzfellas Home.

(4) Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.